239 500 wahlberechtigte Bielefelder sind aufgerufen, sich am 22. Mai mit ihrer Stimme an der Landtagswahl 2005 zu beteiligen, teilt die Stadt Bielefeld mit.
In den vergangenen Tagen haben die Wahlberechtigten per Post vom städtischen Wahlteam die Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese ist ein Nachweis über den Eintrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Bielefeld.
Wer seine Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen. Von dieser Möglichkeit machen immer mehr Gebrauch, eine Woche vor der Wahl sind es nun bereits 29.000 BielefelderInnen, die einen Wahlschein beantragt haben. Der einfachste Weg ist die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite der Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der unterschriebene Antrag gehört in einen frankierten Briefumschlag und wird an das Wahlteam geschickt. Der Antrag kann außerdem mit dem online-Formular auf der Internetseite
www.bielefeld.de gestellt werden.
Das Wahlteam wird die Briefwahlunterlagen kurzfristig zusenden, wobei die Unterlagen an jede beliebige Anschrift verschickt werden. Der Briefwahlantrag kann auch in der Bürgerberatung im Neuen Rathaus oder im Bezirksamt gestellt werden, wobei die Unterlagen sofort mitgenommen werden können. Allerdings dürfen die Briefwahlunterlagen nur den Antragstellern persönlich ausgehändigt werden. Die Unterlagen für andere Personen - auch für den Ehepartner - muss das Wahlteam per Post zusenden. Der Briefwahlantrag muss bis spätestens Freitag, 20. Mai, 18 UhrAnträge können noch bis Freitag, 20. Mai, 18.00 Uhr, gestellt werden. Die Wahlschalter in der Bürgerberatung des Neuen Rathauses und in den Bezirksämtern haben bis zu diesem Zeitpunkt geöffnet.
Eigentlich macht es aber Sinn, die Unterlagen schon vorher anzufordern. Das Wahlteam der Stadt bittet die WählerInnen darauf zu achten, dass die Wahlbriefe rechtzeitig an die Stadt Bielefeld zurückgesandt werden. An der Stimmenauszählung nehmen nur Stimmzettel teil, die bis zum Wahltag, den 22. Mai, 18 Uhr, eingegangen sind. Deshalb sollten die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 19. Mai, in einen Briefkasten der Post geworfen werden. BürgerInnen, die danach noch ihre Briefwahlunterlagen abgeben wollen, wird empfohlen, die Wahlbriefe dann direkt in den Rathausbriefkasten oder die Briefkästen der Bezirksämter zu werfen. Diese werden am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert.
Neu bei dieser Landtagswahl ist, dass alle Stimmzettel in der oberen rechten Ecke gelocht sind. Grund dafür ist, dass Sehbehinderte und Blinde ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben können. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und den Stimmzettel richtig in die Schablone einlegen können, wurden alle Stimmzettel gelocht. Durch diese landesweite Markierung der Stimmzettel gerät das Wahlgeheimnis nicht in Gefahr. Die Schablonen werden Blinden und Sehbehinderten auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bestellungen für Schablonen für Blinde und Sehbehinderte nimmt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenverbände telefonisch unter 01805 / 666456 oder per E-Mail (info@bsvw.de) entgegen.