Webwecker Bielefeld: a33kritik

In der Kritik bestärkt (05.01.2005)



Im Dezember 2004 fand in der Bielefelder Stadthalle der Erörterungstermin zum geplanten Bielefeld-Abschnitt der A33 statt. In einer anschließenden gemeinsamen Stellungnahme sehen sich BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz), NABU (Naturschutzbund) und LNU (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt) darin bestärkt, dass die Trasse und der künftige Autobahnbetrieb »wertvolle Natur- und Erholungsräume« zerstören wird. Der Bau der diskutierten A 33-Planung im Abschnitt 5B Bielefeld ist nach Ansicht der Naturschutzverbände in einer Abwägung aller Belange nicht zu rechtfertigen, eine umfassende Alternativenprüfung sei erforderlich.


Bei der Zerstörung der Naturräume nennen die drei Umweltschutzverbände insbesondere den Bockschatzwald, das Naturschutzgebiet ›Kampeters Kolk‹, der Biotopkomplex mit dem Naturschutzgebiet ›Edinglohs Bruch‹, Reiherbach und Rieselfelder Windel. Vom Bau der A 33 seien schutzwürdige Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten, darunter besonders gefährdete Arten und Biotope der Roten Listen und besonders streng geschützte Tierarten der FFH-Richtlinie (Richtlinie Flora- und Fauna-Habitat) sowie nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte europäische Vogelarten betroffen. Ein Teil dieser Arten werde in ihren Lebensräumen erheblich beeinträchtigt.

Die Naturschutzverbände kritisieren, dass wesentliche Folgewirkungen der Planung für Menschen, Natur und Landschaft von der Planung nicht erfasst werden, wie zum Beispiel Belastungen durch den Aus- und Neubau des Straßennetzes. Sie nennen hier die B 61n Ortsumgehung Ummeln und die Ortsumgehung Friedrichsdorf.

Die Verbände sehen sich nach der Erörterung in ihren Bedenken an der unzureichenden Planrechtfertigung sogar bestärkt: So sei die Verkehrsprognose unzureichend, beispielsweise werde die LKW-Maut nicht berücksichtigt. Auch fehle es an einer Prüfung der Alternative einer Ausbauvariante der B68 mit einer Ortsumgehung Halle.

Die Verbände weisen insbesondere daraufhin, dass aufgrund der verbleibenden Verkehrsmengen auf der B 68 der verkehrsentlastende Effekt für die betroffene Bevölkerung und der Spielraum für städtebauliche Verbesserungen entlang der B 68 »nicht so groß ist, dass er die erheblichen Eingriffe in die Wohn- und Erholungsqualität sowie die schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Arten und Biotopen einschließlich des regionalen Biotopverbundes aufwiegen kann«.

Die drei Verbände fordern gemeinsam eine ganze Reihe von Maßnahmen, die die Belastung für Mensch und Natur durch den Autobahnbau verringern sollen. Dazu gehört der Verzicht auf die Anschlussstelle Buschkampstraße genauso wie der Verzicht auf eine Verlängerung der B61 als Ortsumgehung Ummeln. Auch die Senner Straße soll nicht verlegt werden. Für das Naherholungsgebiet Bockschatzwald seien Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, besonders geschützt werden müsste auch der Bereich Bockschatzwald und der Bereich zwischen Wilhelmsdorfer Straße und Buschkampstraße, und zwar durch zwei weitere Grünbrücken.

Aufgrund der beabsichtigten umfangreichen Änderungen des Landschafts-pflegerischen Begleitplanes sowie des komplett überarbeiteten Gutachtens zu den Auswirkungen der A 33 auf besonders streng geschützte Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie haben die Naturschutzverbände im Erörterungstermin den Antrag auf erneute Offenlage der geänderten Planfeststellungsunterlagen und die Durchführung einer Nacherörterung gestellt.