Vertrauensschutz unterhöhlt (08.12.2004)
Das OVG entschied aber auch für Studierende: Drei Klagen zu den »Ausnahmetatbeständen«, also Milderungen des Studienkonten- und finanzierungsgesetzes, gab das Gericht Recht: »Auch wer vor Inkrafttreten des Gesetzes den Studiengang nach dem ersten oder zweiten Semester gewechselt hat, kann von der anrechnungsfreien »Orientierungsphase« in den ersten beiden Semestern profitieren«, sagt das Gericht. Das Ministerium wollte dieses Privileg nur Studierenden zugestehen, die nach der Einführung des Gesetzes diesen Wechsel vorgenommen haben.
Ein bisschen Vertrauensschutz, der den Studierendensekretariaten einiges an Arbeit bescheren könnte. »Diejenigen Betroffenen, die schon Gebühren bezahlt haben, haben Anspruch, die zurück zu kriegen«, erklärt Stefan Bröhl. Und er fügt hinzu: »Die Uni müsste jetzt Abhilfebescheide verschicken, die die Gebührenbescheide korrigieren, die die Betroffenen gekriegt haben«. Denjenigen Studiengangswechslern, die bis jetzt keinen Einspruch gegen ihren Studienkontenauszug eingelegt haben, empfiehlt Stefan Bröhl, dies schleunigst zu tun. Vor allem Studierende der Fachhochschule sollten das schnellstens erledigen, da die Widerspruchsfrist gegen den ursprünglichen Bescheid spätestens Ende des Jahres verjährt.
»Ich akzeptiere in diesem Fall das Urteil«, sagt zu dieser Entscheidung Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft. »Damit besteht auch hier nun Rechtssicherheit«, sagt sie. Wie lange, fragen Studierendenvertreter. Sie kündigten an, Beschwerde gegen das Revisionsverbot einzulegen. Außerdem stehen laut ABS weitere Verfahren an, die nächste Verhandlung findet bereits am Freitag vor dem Amtsgericht Arnsberg statt.
Für Fragen zu den Studiengebühren steht Stefan Bröhl täglich von 13 14 Uhr im AStA zur Verfügung. Widerspruchsformulare gibt es auf der Homepage des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren