Webwecker Bielefeld: gilead01

Bestandsschutz gefährdet (27.10.2004)



Die Fusion des Johanneskrankenhauses mit den Krankenhäusern Gilead und Mara sorgt bei den Beschäftigten für Irritationen. Der einjährige Bestandsschutz für die Gilead-Mitarbeiter ist nach den jüngsten Plänen der Geschäftsführung des zukünftigen »Evangelischen Krankenhauses« gefährdet.





Von Manfred Horn


Die Fusion des Johanneskrankenhauses und der eigenständigen, aber zum Bethelgeflecht gehörenden Krankenhäuser Gilead und Mara zum 1. Januar 2005 steht fest (WebWecker berichtete).

Viel mehr ist allerdings noch nicht bekannt. Nachdem die Geschäftsführungen zunächst planten, dafür eine neue gemeinnützige GmbH einzurichten, haben sie nun ihre Pläne geändert: Das Johanneskrankenhaus und Mara sollen mit in die Gilead gGmbH gepackt werden und dann soll das Ganze einen neuen Namen, nämlich ›Evangelisches Krankenhaus Bielefeld (EKB) bekommen. Dadurch fallen für die beteiligten Häuser wesentlich geringere Fusionskosten an.

Doch hat diese neue Variante erhebliche Nachteile für die Beschäftigten. Dies wurde auf zwei Mitarbeiterversammlungen in Bethel und im Johanneskrankenhaus deutlich, die erstmals offen waren für alle Beschäftigten des zukünftigen EKB. Normalerweise gibt es nach einer Fusion ein Jahr Bestandsschutz für die zusammengelegten Beschäftigten, sie müssten dann bis Ende 2005 zu den gleichen Tarifbedingungen weiter beschäftigt werden.

Doch dieser Schutz samt Kündigungsschutz entfällt für diei Beschäftigten von Gilead, weil das neue EKB unter ihrem Dach aufgebaut wird. Sie werden nämlich rechtlich nicht in eine neue gGmbH überführt, sondern bleiben bei Gilead, die Angestellten des Johanneskrankenhauses und Mara kommen hinzu. Der Bestandsschutz würde also nur noch für die heutigen Mara- und JohanneswerkmitarbeiterInnen gelten. Dies öffnet Spekulationen Tür und Tor, so zum Beispiel eine Absenkung des aktuell gültigen Tarifs für diejenigen, die bei Gilead arbeiten. So droht im Hintergrund der niedrige AVR-Tarif, nachdem bereits jetzt die MitarbeiterInnen des Johanneswerks bezahlt werden. Die Geschäftsführung von Gilead hält sich indes bedeckt.

Zweiter Nachteil: Da es keine neue gGmbH gibt, wird auch keine neue Mitarbeitervertretung gebildet. Bisher gibt es zusammengenommen 34 MitarbeitervertreterInnen in den drei Häusern, ab 1. Januar wären es nur noch 14, nämlich die, diese Funktion in Gilead haben. Dies würde sich erst 2006 ändern, dann müsste nach dem Betriebsverfassungsrecht eine neue Mitarbeitervertretung gewählt werden, die dann, entsprechend der Mitarbeiterzahl des EKB, 19 Mitglieder hätte.

Die Mitarbeitervertretungen aller drei Häuser schlagen nun vor, diese Wahlen auf den Mai 2005 vorzuziehen. Bis dahin, also in den ersten vier Monaten der Fusion, sollen die bisherigen Mitarbeitervertretungen weiterarbeiten. Dies sei notwendig, um gerade in den Zeiten der Veränderung gut informieren zu können. Kommt es nicht dazu, seien die Mitarbeiter zwar nicht rechtlos, ihre Vertretung aber »sehr eingeschränkt«, wie Jens Ortmann, Mitarbeitervertreter im Johanneskrankenhaus, erklärt. So kennen die Mitarbeitervertreter von Gilead, die nach den bisherigen Vorstellungen der zukünftigen Geschäftsführung des EKB alleine zuständig wären, die Situation und die Mitarbeiter im Noch-Johanneskrankenhaus überhaupt nicht, zudem liege einige Kilometer zwischen den Häusern. »Da kann es Abend werden, bis ein Vertreter aus Gilead im Johanneskrankenhaus ist«, sagt Ortmann.