Kandidatur für Behindertenbeirat (06.10.2004)
Nach der städtischen Satzung des Beirates für Behindertenfragen ist mit Ablauf der Wahlzeit des Rates auch der Beirat neu zu wählen. Dies erfolgt durch eine von der Verwaltung einzuberufende Delegiertenversammlung, die am Montag, 22. November, stattfinden wird. Die Stadt hat jetzt gezielt die ihr bekannten Gruppen, Vereine, Organisationen und Verbände angeschrieben und sie um die Benennung von Delegierten sowie von Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 8. November gebeten. Mitglieder der Delegiertenversammlung können Vertreterinnen und Vertreter der Bielefelder Behindertenvereine, -verbände, -organisationen, Selbsthilfegruppen oder sonstiger Gruppierungen von behinderten Menschen werden. Je nach Mitgliederstärke können die Organisationen einen oder mehrere Delegierte entsenden: bis 50 Mitglieder einen, bis 100 Mitglieder zwei, bis 1000 Mitglieder drei Delegierte.
Die entsandten Delegierten müssen in Bielefeld ihren ersten Wohnsitz haben, selbst behindert oder Angehörige behinderter Menschen sein. Im Ausnahmefall können auch Personen, die von behinderten Menschen oder deren Angehörigen benannt worden sind, als Delegierte teilnehmen.
Die Wahl findet am 22. November um 17 Uhr im Großen Saal des Neuen Rathauses statt. Behinderte Menschen, die in keiner Gruppe organisiert sind, wählen in einem der Delegiertenversammlung vorgeschalteten Treffen nach der Anzahl der hierbei anwesenden nicht organisierten Personen eine entsprechende Zahl von Delegierten. Dieses Treffen beginnt zwei Stunden vor der Delegiertenversammlung (Montag, 22. November, 15 Uhr im Großen Saal des Neuen Rathauses.
Unterlagen können bis zum 2. November bei der Geschäftsführung des Beirates für Behindertenfragen, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, angefordert werden. Telefonisch ist dies unter 0521 / 51-2663 oder unter 0521 / 51-2012 möglich.