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Wenn Hunde reisen (Teil 3)



Er muss seinen eigenen Platz haben, sich drehen und wenden, auf seiner Schnuffeldecke herumkratzen können. Hunde holen sich schnell eine Bindehautentzündung. Deshalb sollte das Fenster am Hundeplatz nur einen Spalt offen stehen. Gepäckstücke sollten ihm genau so wenig wie anderen Mitfahrern bei Bremsmanövern in den Nacken krachen können. Größere Hunde finden einen guten Platz in einem Kombi hinterm Hundegitter oder –netz. Für Hunde, die auf der Rückbank mitreisen, gibt es Gurte mit Geschirr, an die sich unruhige Tiere allerdings nicht gewöhnen werden.

Alle zwei bis drei Stunden braucht der Hund eine Trink- und Pinkelpause, während der Fahrer sich einen Kaffee gönnt und die Beine vertritt. Am Rastplatz sollte der Hund nur mit Leine und auch nur auf der Seite des Gehwegs aus dem Auto steigen, weil er nach dem langen Stillsitzen am liebsten gleich lospreschen möchte. Das ist ihm nicht zu verübeln, nur kann dies an unbekannten Orten gefährlich sein vom Autoverkehr bis zu den Tretminen, die viele Besucher eines Autobahn-Parkplatzes auf der Wiese hinterlassen haben.


Ein- und Ausreisebestimmungen

In vielen Reiseländern ist es Pflicht, bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt vorzuweisen. Eine Liste der Bestimmungen für die gängigsten Reiseländer steht als PDF im Anhang zum Download bereit. Bei der Rückreise reicht am Grenzübertritt der Nachweis der wirksamen Tollwutschutzimpfung im internationalen Impfpass aus.

Einen Hund auf legalem Weg aus dem Ausland mitzubringen, kann problematischer sein, denn die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und darf höchstens 12 Monate alt sein. Außerdem werden die Grenzbeamten nach einem Gesundheitszeugnis fürs Tier fragen, das auch im Ausland von einem Amtstierarzt beim Veterinäramt ausgestellt wird.

Die aktuellen Einreisebestimmungen gibt es hier als PDF-Dokument
Infos zur Hunde-Wellness im Sauerland gibt die Bad Wünnenberg Touristik GmbH unter Telefon 02953. 8001


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