Arbeitsmarktderegulierungsgesetz (Teil 2)
Wenn der Bedürftige brav ist, bekommt er neben der Regelleistung auch die Miete. 4,17 Euro Kaltmiete sollen das sein, laut Mietspiegel liegt die in Bielefeld in normaler Wohnlage bei durchschnittlich 5,07 Euro. »Aber auch dafür kriegst du kaum eine Wohnung neu angemietet«, weiß Ulrike Gieselmann. Sie berichtet, dass die Stadt Kassel bereits seit dem vergangenen Jahr so verfährt, wie es das neue Gesetz vorsieht. »Bei diesem Modellversuch gab es innerhalb eines Jahres fünfhundert Räumungsklagen«, berichtet sie. »Man lässt die Leute in die Obdachlosigkeit rennen«, klagt sie.
Von dem Gesetz sind alle die betroffen, die am 1.1.2005 Arbeitslosen- oder Sozialhilfe erhalten. Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten einen Übergangszuschlag von 160 Euro pro Erwachsenem im Haushalt. Ein Teilnehmer der Veranstaltung empfiehlt deshalb, den Anspruch in diesem Jahr zu unterbrechen, sollte der vor dem Jahreswechsel auslaufen, um noch in den Genuss des Zuschlags zu kommen, den Widerspruch Armutsgewöhnungszuschlag nennt.
Dass die neue Regelung zum 1. Januar auch tatsächlich funktioniert, bezweifelten einige Teilnehmer der Veranstaltung. Denn noch gibt es bei der Bundesagentur keine Software zur Datenverarbeitung, das Vertrauen in deren Entwickler ist nicht besonders groß. Die Firma T-Systems, die den Auftrag dafür an Land gezogen hat, sollte auch einmal die Software für ein Mautsystem entwickeln. Die garantierte Auszahlung von Leistungen zum 1. Januar ist deshalb eine der Forderungen einer Demonstration am 15. Juli vor dem Rathaus. Sollten die etwa fünfzigtausend Bielefelder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen werden, genau so empört sein, wie die Teilnehmer der Informationsveranstaltung am Dienstag, dann dürfte es eine verdammt laute Protestkundgebung werden.