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Rückmeldefrist an der Uni endet (17.03.2004)



Am kommenden Freitag endet die Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester an der Universität, ab der komenden Woche werden 10 Euro Verspätungsgebühr fällig. Wegen der Studiengebührenbescheide war die Rückmeldefrist in diesem Jahr außergewöhnlich spät. 5300 Studierenden haben im Februar einen solchen Bescheid erhalten. Da sie entweder zu lange oder zum zweiten Mal studieren, sollen sie 650 Euro bezahlen, wenn sie weiter ihrem Studium nachgehen möchten. Nur zehn Prozent der Betroffenen hat Widerspruch dagegen eingelegt.

Wegen der Gebühren wird im kommenden Semester die Zahl der Studierenden an der Universität Bielefeld zurückgehen. Dies hat massive finanzielle Einbußen für die Einrichtungen zur Folge, die von allen Studierenden Geld erhalten. Das Studentenwerk hat deshalb bereits im vergangenen Jahr den Sozialbeitrag vorsorglich erhöht, der Allgemeine Studierendenausschuss muss seine Ausgaben kürzen. So musste das Schwulenreferat bereits dem Filmhaus Lichtwerk mitteilen, dass für die jährlichen Schwulen Filmtage 2004 weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Auch das Campusradio Hertz 87,9 und der Hochschulsport werden kürzer treten müssen.

Die Hoffnung, das Studienkonten- und finanzierungsgesetz, also das Gesetz, mit dem die Studiengebühren eingeführt wurden, noch durch Klagen kippen zu können, hat indes am vergangenen Donnerstag einen Dämpfer bekommen. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Studiengebühren rechtens seien. Sie verstoßen nach Ansicht des Gerichts nicht gegen das Recht des Einzelnen, ein Hochschulstudium seiner Wahl zu ergreifen. Es schränkt allerdings ein: »Dieser Zulassungsanspruch steht dem Einzelnen nur unter dem Vorbehalt dessen zu, was er vernünftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann«, so das Gericht in dem Urteil. Was vernünftig ist, bestimmt anscheinend Wissenschaftsministerin Kraft.