Einwendungsfrist endet am 30. Dezember (24.12.2003)
Das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der A 33, Abschnitt 5B, die Einwendungsfrist am 30. Dezember endet. Bis dahin kann jeder bei folgenden Institutionen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold; Stadt Bielefeld, Bezirksamt Brackwede, Germanenstraße 22, 33647 Bielefeld; Bezirksamt Senne, Windelsbleicher Straße 242, 33659 Bielefeld und im Amt für Verkehr, Bereich 660.14, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld
Trotz anders lautender Meldungen sei es hierbei besonders wichtig, dass die Einwendung den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen müsse. Es reiche nicht aus eine Einwendung zu erheben und die Begründung erst nach dem 30. Dezember nachzuliefern.
Einwendungen, die nach dem 30. Dezember bei der Bezirksregierung Detmold beziehungsweise bei der Stadt Bielefeld eingehen, seien ausgeschlossen, schreibtdas Amt für Verkehr.