Johanneswerk in der Krise (Teil 2)
Dies ging dem Vorstand und der Geschäftsführung aber nicht weit genug, am Mittwoch der vergangenen Woche wurden die Verhandlungen abgebrochen.Seitdem hält sich im Johanneswerk die Meinung: »Die Geschäftsführung wollte doch gar nicht abschließen«. Ortmann könnte sich ein derartiges Motiv allerdings nicht erklären: »Das wäre auch unter wirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll«. Unklar ist, wie es jetzt weitergeht. Der Vorstand hat die finanzielle Notlage erklärt und kann jetzt, ohne dies mit der MAV abstimmen zu müssen, auf ganz übliche Rechte eines Arbeitgebers zurückgreifen: Einstellungsstopp, die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse, strenge Regelung der Urlaubsansprüche, Beendigung aller Dienstverhältnisse, die noch in der Probezeit sind. Als weitere Möglichkeit kommen auch betriebsbedingte Kündigungen in Frage. Seit 4. September ist bereits ein Papier in Kraft, dass all diese Massnahmen als möglich erklärt. Ob und wieviel davon umgesetzt wird, entscheidet die Geschäftsführung wohl erst in den kommenden Tagen.
Ortmann weiß, dass die MAV darauf keinen Einfluss hat, gibt aber zu bedenken, dass Maßnahmen wie die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse die Einrichtungen des Johanneswerks unterschiedlich hart treffen werden: Je nach Größe und je nach Anteil solcher Beschäftigungsverhältnisse. Die MAV ist wohl weiter verhandlungsbereit und wundert sich noch heute, dass der Vorstand die Verhandlungen abgebrochen hat: »Während der Verhandlungen sind wir noch für unsere Vorschläge gelobt worden«. Doch scheint der Vorstand die Kosten zunächst ohne Zustimmung der MAV drücken zu wollen. Die MitarbeiterInnen werden nicht gefragt, sondern lediglich informiert. Entsprechend ist Stimmung unter den Beschäftigten in diesen Tagen alles andere als gut.