Webwecker Bielefeld: volkstrauertag01

Volkstrauertag besonders geschützt (12.11.2003)



Die Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass am Volkstrauertag, Sonntag, 16. November, in der Zeit von 5.00 bis 13.00 Uhr folgende Veranstaltungen verboten sind:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen;
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Zirkusdarbietungen;
  • Volksfeste oder der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden;
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Wettannahme.
Darüber hinaus sind am Volkstrauertag bis 18.00 Uhr folgende Veranstaltungen nicht erlaubt:

  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb;
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.



Doch was bedeutet der Volkstrauertag überhaupt?



Kurz gesagt, ist er ein Gedenktag für die Gefallenen der Weltkriege und der Opfer von Gewaltherrschaft. Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Vorschlag seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die deutschen Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt.

1934 bestimmten die nationalsozialistischen Machthaber durch ein Gesetz den Volkstrauertag zum Staatsfeiertag und benannten ihn ›Heldengedenktag‹. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Volkstrauertag erneut eingeführt und 1952 erstmals bundesweit als Gedenktag begangen.

Heute ist der Volkstrauertag ein diffuser Gedenktag, der jeweils an einem Sonntag im November stattfindet: Er hat eine spezifisch deutsche Note, weil an ihm nach wie vor an die deutschen Toten der zwei Weltkriege erinnert wird. Gemischt wird dieses Erinnern aber mit globalen Mahnungen zu Versöhnung, Verständigung und Frieden.