Das Ordnungsamt guckte sich Türsteher vor Diskotheken an und entdeckte diverse Verstöße. Einige Türsteher besaßen nicht die notwendige Qualifikation, andere arbeiteten schwarzDas Ordnungsamt der Stadt Bielefeld kontrollierte in den vergangenen Wochen erneut in Zusammenarbeit mit der Polizei Türsteher von Discotheken. Dabei wurde festgestellt, dass sechs Türsteher dem Ordnungsamt nicht gemeldet waren beziehungsweise nicht über die erforderliche Bewachungserlaubnis verfügten. Weitere sechs Türsteher besaßen nicht die notwendige Qualifikation. Acht Türsteher trugen kein Namensschild oder konnten keinen Dienstausweis vorlegen. 17 Arbeitnehmern fehlte eine Meldung bei den Sozialversicherungsanstalten, so dass sie von ihrem Arbeitgeber »schwarz« beschäftigt wurden. Die Kontrollen haben auch ergeben, dass eine Gaststätte unerlaubt betrieben wurde und dass drei Gastwirte gegen Auflagen zum Lärmschutz der Nachbarschaft verstoßen haben.
Gegen die betroffenen Arbeitgeber werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Des Weiteren kommen auf die Arbeitnehmer, die Leistungen vom Arbeitsamt oder Sozialamt erhalten und ihre Tätigkeit nicht angegeben haben, Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren zu.
Bei Eingangskontrollen vor Discotheken handelt es sich um einen konfliktträchtigen Bereich, bei dem es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Wachleuten und – meist abgewiesenen – Gästen kommt.
Unternehmen benötigen für eine Tätigkeit als Discotheken-Türsteher eine Bewachungserlaubnis. Als Wachpersonen dürfen nur zuverlässige Personen eingesetzt werden. So sind zum Beispiel mehrfach wegen Eigentumsdelikten oder Rauschgifthandel verurteilte Personen nicht als Wachpersonen geeignet. Die Wachpersonen müssen dem Ordnungsamt vor der Einstellung gemeldet werden.
Damit sichergestellt wird, dass die eingesetzten Wachleute in einem angemessenen Verhalten in Konfliktsituationen ausgebildet sind und die Grenzen ihrer Rechte kennen, müssen Discotheken-Türsteher seit dem 1.Januar 2003 eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen.
Außerdem müssen Türsteher ein Namensschild tragen. Diese Maßnahme soll betroffenen Bürgern eine Identifizierung der Wachperson erleichtern sowie präventiv wirken: Dadurch, dass die Wachperson sowie ihr Arbeitgeber nach außen hin für Dritte ohne Weiteres erkennbar sind, soll sie in stärkerem Maße zu einem gesetzestreuen Verhalten angehalten werden.
Insgesamt hat die Kontrolle nach Angaben des Ordnungsamts gezeigt, dass die Regelungen des Bewachungsrechts im Bereich der Discotheken-Türsteher nicht genügend Beachtung finden. Das Ordnungsamt plant weitere Kontrollen.
Die vorstehend genannten Regelungen gelten im Übrigen nicht nur für Türsteher von Discotheken, sondern auch für Personen, die mit Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf Bahnhöfen oder in Ladenpassagen, betraut sind, sowie mit geringen Abweichungen für Kaufhausdetektive und alle übrigen Wachpersonen.