Landesgrüne gegen Ausbreitung der Videoüberwachung (28.05.2003)
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Engagiert gegen Videoüberwachung: Argumentationsgeber vom Bielefelder FoeBuD
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Die Pläne von NRW-Innenminister Fritz Behrens, Videoüberwachung in öffentlichen Räumen zu erleichtern, könnten vom grünen Koalitionspartner ausgebremst werden. Dann jedenfalls, wenn sich die grüne Fraktion im Landtag an den Beschluss der Landesdeligiertenkonferenz vom vergangenen Wochenende hält.Von Manfred HornDer gemeinsame Antrag der Kreisverbände Bielefeld und Münster fand die Zustimmung von rund Zweidrittel der Delegierten, der Gegenantrag des Kreisverbandes Düsseldorf, der sich für eine Ausweitung der Videoüberwachung im Behrenschen Sinne aussprach, fiel durch. Die Fraktion muss jetzt in den Verhandlungen mit der SPD über eine die Videoüberwachung erlaubende Veränderung des Polizeigesetzes das Votum der Landesdelegiertenkonferenz berücksichtigen. »Es gibt jetzt eine klare Positionsbestimmung der Partei«, sagte Klaus Rees gegenüber dem WebWecker. Sollte die Landtagsfraktion den Entwurf Behrens trotzdem akzeptieren, sei dies zumindest »erklärungsbedürftig«. Rees freut, dass seine Partei, die gerne mit der Wahrung der Bürgerrechte argumentiere, eine klare Differenzierung vorgenommen habe und an einem konkreten Punkt formuliere, was Bürgerrechte bedeuten.
Rees sah in dem Beschluss einen »guten Tag für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in NRW« und verwies in der Fußnote darauf, dass der Landesdelegiertenkonferenz-Beschluss am Tag des Grundgesetzes, also am 23. Mai, gefasst wurde. Nach gültigem Gesetz, dass bereits 2000 verschärft wurde und dem dann ein Pilotprojekt in Bielefeld folgte, kann Videoüberwachung dann eingesetzt werden, um im Gesetz einzeln aufgezählte Straftaten mit erheblicher Bedeutung zu verhindern. Behrens plant, die Beschränkungen deutlich zu reduzieren. Auch mögliche Diebstahlsdelikte würden dann eine Videoüberwachung rechtfertigen. Der jetzt gefasste Beschluss der Landesdelegierten-Konferenz kritisiert, dass Videoüberwachung keinen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der BürgerInnen leiste, aber das Grundrecht zahlloser Unverdächtiger, sich unbeobachtet in der Öffentlichkeit zu bewegen, beeinträchtige und außerdem ein Mittel sei, um etwa soziale Randgruppen aus den Innenstädten zu vertreiben. »Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze breitet sich in Deutschland aus wie ein Ölfleck auf dem Wasser«, sagte Holger Niehaus von der Arbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht aus Münster. Der Gesetzentwurf würde dieser Entwicklung den Weg nach NRW bahnen.
Der Bielefelder Datenschutzverein FoeBuD war bei der Landesdelegiertenkonferenz ebenfalls dabei: Im Foyer machte der Verein die Delegierten auf die Unsinnigkeit von Videoüberwachung aufmerksam. Das Votum der Landesdelegiertenkonferenz beurteilte FoeBuD anschließend als »bisher größten Erfolg in seinem Engagement gegen das Unwesen der Videoüberwachung«. FoeBuD arbeitet bereits seit Jahren gegen die Videoüberwachung und verlieh als Organisator des deutschen Datenschutz-Negativpreises Innenminister Fritz Behrens wegen der von ihm vorangetriebenen Videoüberwachung einen »Big-Brother-Award«.