Webwecker Bielefeld: Klage gegen Bezirksregierung wegen Feinstaub (14.06.2006)

Klage gegen Bezirksregierung wegen Feinstaub (14.06.2006)



Die Bürgerinitiative ›Sichere Detmolder Straße‹ hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bezirksregierung Detmold zur Aufstellung eines Aktionsplans gegen Feinstaub in Bielefeld beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht.

Unter anderem gestützt auf das jüngste Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes klagt nun eine Anwohnerin vor dem Gericht. Mit dem Urteil gab der bayrische Verwaltungsgerichtshof teilweise der Klage eines Anwohners der Landshuter Allee in München statt, der wegen der Feinstaubbelastung die Aufstellung eines Aktionsplans gefordert hatte.

Mehrere Gutachten und Modellrechnungen auf Basis der Messergebnisse der Messstation Bielefeld-Ost belegten auch in Bielefeld unter anderem an der stark befahrenden Detmolder Straße vor allem auf Grund des Durchgangsverkehrs schwerer Nutzfahrzeuge an über 160 Tagen im Jahr eine Überschreitung des gesetzlich zulässigen Tagesmittelwerts von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Das Umweltministerium des Landes NRW hat die Bezirksregierung Detmold bereits im April 2005 verpflichtet, auch für die Detmolder Straße in Bielefeld Aktionspläne zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte aufzustellen. Diese hat jedoch im September 2005 die Aktionsplanung ausgesetzt.Trotz zahlreicher Proteste der BürgerInneninitiative wurde die Aktionsplanung von der Bezirksregierung nicht fortgeführt. Deshalb habe man sich nun zu dem juristischen Schritt gezwungen gesehen, teilt die Bürgerinitiative mit.