Klage gegen Bezirksregierung wegen Feinstaub (14.06.2006)
Die Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße hat einen Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bezirksregierung Detmold
zur Aufstellung eines Aktionsplans gegen Feinstaub in Bielefeld beim
Verwaltungsgericht Minden eingereicht.
Unter anderem gestützt auf das jüngste Urteil des bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes klagt nun eine Anwohnerin vor dem Gericht. Mit
dem Urteil gab der bayrische Verwaltungsgerichtshof teilweise der Klage
eines Anwohners der Landshuter Allee in München statt, der wegen der
Feinstaubbelastung die Aufstellung eines Aktionsplans gefordert hatte.
Mehrere Gutachten und Modellrechnungen auf Basis der Messergebnisse
der Messstation Bielefeld-Ost belegten auch in Bielefeld unter anderem
an der stark befahrenden Detmolder Straße vor allem auf Grund des
Durchgangsverkehrs schwerer Nutzfahrzeuge an über 160 Tagen im Jahr
eine Überschreitung des gesetzlich zulässigen Tagesmittelwerts von 50
Mikrogramm pro Kubikmeter.
Das Umweltministerium des Landes NRW hat die Bezirksregierung
Detmold bereits im April 2005 verpflichtet, auch für die Detmolder
Straße in Bielefeld Aktionspläne zum Schutz der menschlichen Gesundheit
und zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte aufzustellen. Diese hat
jedoch im September 2005 die Aktionsplanung ausgesetzt.Trotz
zahlreicher Proteste der BürgerInneninitiative wurde die Aktionsplanung
von der Bezirksregierung nicht fortgeführt. Deshalb habe man sich nun
zu dem juristischen Schritt gezwungen gesehen, teilt die
Bürgerinitiative mit.