Webwecker Bielefeld: Werksflugzeuge gegen zwei Tonnen (28.06.2006)

Werksflugzeuge gegen zwei Tonnen (28.06.2006)






Peter Zickmann kommentiert den Rollbahnbau auf dem Flugplatz Windelsbleiche





Von Manfred Horn

Am vergangenen Donnerstag beschäftigte sich der Rat der Stadt bei seiner Sitzung mit der Frage, ob künftig auch Flugzeuge mit mehr als zwei Tonnen Gewicht starten und landen dürfen. Das hat der Rat zwar eigentlich gar nicht zu entscheiden. Denn die Flughafen GmbH, die den Flugplatz in Windelsbleiche betreibt, hat einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung in Münster gestellt, die in NRW die oberste Luftfahrtbehörde darstellt. Dort wird grünes Licht für Flugzeuge über zwei Tonnen gegeben oder eben nicht.

Aber die Stadt hat durchaus Einflußmöglichkeiten, ist sie doch an der Flughafen GmbH beteiligt. Die Sache ist kompliziert. Denn der Ratsbeschluss vom Januar 2003, der den Ausbau des Flugplatzes auf dem stadteigenen Grundstück regeln soll, kippe damit, wirft die Bürgerinitiative ›Stop Landeplatzausbau‹ den politischen Entscheidern vor.

Die Zulassung von Flugzeugen mit mehr als zwei Tonnen Gewicht sei die Fortsetzung der »Salamitatik«, wie Hans Joachim Ludwig, Sprecher der Bürgerinitiative erklärt. Ziel seitens der Betreiber und der Stadt sei es, den Flugbetrieb auszuweiten. Starten und landen künftig schwerere Flugzeuge, würde die »erheblich mehr Emissionen« bedeuten. Die Lärmpegel würden über 90 Dezibel steigen, und dies in der Nähe von Wohnhäusern.

CDU, SPD, Bürgergemeinschaft und FDP brachten zur Ratssitzung einen Antrag ein, den sie als Kompromiß bezeichneten. Der sieht vor, die verlängerte Start- und Landebahn auch für werkseigene Flugzeuge zuzulassen. Im Gegenzug soll die Bezirksregierung in Münster bewogen werden, dem Antrag der Flughafen GmbH, Flugzeuge mit mehr als zwei Tonnen Gewicht zuzulassen, nicht stattgeben. Der Antrag fand am vergangenen Donnerstag gegen die Stimmen der Grünen, Bürgernähe und PDS eine deutliche Mehrheit.

Die Bürgerinitative in Windelsbleiche ist mit dem Kompromiss nicht einverstanden. Die flugrechtliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde in Münster sei vollkommen unabhängig von der Genehmigung des Grundstückseigentümers, der Stadt Bielefeld. Die könne letztlich bestimmen, was sie auf ihrem Grundstück zulässt und was nicht. Im Klartext: Sie könne das Starten und Landen von schweren Flugzeugen untersagen. Diese Entscheidung habe der Rat der Stadt mit seinem Beschluss vom Januar 2003 getroffen. Die Verwaltung hatte dieses Votum in dem Mitbenutzungsvertrag umzusetzen, der die Einflußmöglichkeiten der Stadt regelt.

Die Bürgerinitiative zitiert aus einer Information, die David am 12. Dezember 2005 veröffentlichte. Damals habe er gegenüber dem Regierungspräsidium Münster, in NRW für Luftfahrtgenehmigung zuständig, mitgeteilt, dass nur die Flugzeuge die neuen Startpunkte nutzen dürfen, die der EU-Richtlinie entsprechen. Dies scheine nun nicht mehr zu gelten, kritisiert die Bürgerinitiative. Die privatgesellschaftliche Flughafen GmbH sei mit ihrem Antrag beim Regierungspräsidium in Münster, der als Widerspruch gegen die aktuelle flugrechtliche Genehmigung formuliert ist, gar vertragsbrüchig geworden, »da es nach dem Mitbenutzungsvertrag nicht zulässig ist, Anträge zu stellen, die dem Mitbenutzungsvertrag zuwider sind«.

Mit ihrem Widerspruch verlange die Flughafen GmbH nun »tatsächlich eine Ausweitung des Flugbetriebes, der nicht mit Sicherheitsanforderungen begründet werden kann«. Auch der Ratskompromiss, Werksflugzeuge für die inzwischen verlängerte Start- und Landebahn zuzulassen, werde mehr Flugverkehr bedeuten, meinen die Kritiker.

Der Ausbau des Flugplatzes geht indes weiter. Umstritten ist auch eine asphaltierte Rollbahn, über die die Flugzeuge künftig zur Start- und Rollbahn gelangen sollen.