Peter Zickmann kommentiert den Rollbahnbau auf dem Flugplatz Windelsbleiche
Von Manfred Horn
Am vergangenen Donnerstag beschäftigte sich der Rat der Stadt bei
seiner Sitzung mit der Frage, ob künftig auch Flugzeuge mit mehr als
zwei Tonnen Gewicht starten und landen dürfen. Das hat der Rat zwar
eigentlich gar nicht zu entscheiden. Denn die Flughafen GmbH, die den
Flugplatz in Windelsbleiche betreibt, hat einen entsprechenden Antrag
bei der Bezirksregierung in Münster gestellt, die in NRW die oberste
Luftfahrtbehörde darstellt. Dort wird grünes Licht für Flugzeuge über
zwei Tonnen gegeben oder eben nicht.
Aber die Stadt hat durchaus Einflußmöglichkeiten, ist sie doch an
der Flughafen GmbH beteiligt. Die Sache ist kompliziert. Denn der
Ratsbeschluss vom Januar 2003, der den Ausbau des Flugplatzes auf dem
stadteigenen Grundstück regeln soll, kippe damit, wirft die
Bürgerinitiative Stop Landeplatzausbau den politischen Entscheidern
vor.
Die Zulassung von Flugzeugen mit mehr als zwei Tonnen Gewicht sei
die Fortsetzung der »Salamitatik«, wie Hans Joachim Ludwig, Sprecher
der Bürgerinitiative erklärt. Ziel seitens der Betreiber und der Stadt
sei es, den Flugbetrieb auszuweiten. Starten und landen künftig
schwerere Flugzeuge, würde die »erheblich mehr Emissionen« bedeuten.
Die Lärmpegel würden über 90 Dezibel steigen, und dies in der Nähe von
Wohnhäusern.
CDU, SPD, Bürgergemeinschaft und FDP brachten zur Ratssitzung einen
Antrag ein, den sie als Kompromiß bezeichneten. Der sieht vor, die
verlängerte Start- und Landebahn auch für werkseigene Flugzeuge
zuzulassen. Im Gegenzug soll die Bezirksregierung in Münster bewogen
werden, dem Antrag der Flughafen GmbH, Flugzeuge mit mehr als zwei
Tonnen Gewicht zuzulassen, nicht stattgeben. Der Antrag fand am
vergangenen Donnerstag gegen die Stimmen der Grünen, Bürgernähe und PDS
eine deutliche Mehrheit.
Die Bürgerinitative in Windelsbleiche ist mit dem Kompromiss nicht
einverstanden. Die flugrechtliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde in
Münster sei vollkommen unabhängig von der Genehmigung des
Grundstückseigentümers, der Stadt Bielefeld. Die könne letztlich
bestimmen, was sie auf ihrem Grundstück zulässt und was nicht. Im
Klartext: Sie könne das Starten und Landen von schweren Flugzeugen
untersagen. Diese Entscheidung habe der Rat der Stadt mit seinem
Beschluss vom Januar 2003 getroffen. Die Verwaltung hatte dieses Votum
in dem Mitbenutzungsvertrag umzusetzen, der die Einflußmöglichkeiten
der Stadt regelt.
Die Bürgerinitiative zitiert aus einer Information, die David am
12. Dezember 2005 veröffentlichte. Damals habe er gegenüber dem
Regierungspräsidium Münster, in NRW für Luftfahrtgenehmigung zuständig,
mitgeteilt, dass nur die Flugzeuge die neuen Startpunkte nutzen dürfen,
die der EU-Richtlinie entsprechen. Dies scheine nun nicht mehr zu
gelten, kritisiert die Bürgerinitiative. Die privatgesellschaftliche
Flughafen GmbH sei mit ihrem Antrag beim Regierungspräsidium in
Münster, der als Widerspruch gegen die aktuelle flugrechtliche
Genehmigung formuliert ist, gar vertragsbrüchig geworden, »da es nach
dem Mitbenutzungsvertrag nicht zulässig ist, Anträge zu stellen, die
dem Mitbenutzungsvertrag zuwider sind«.
Mit ihrem Widerspruch verlange die Flughafen GmbH nun »tatsächlich
eine Ausweitung des Flugbetriebes, der nicht mit
Sicherheitsanforderungen begründet werden kann«. Auch der
Ratskompromiss, Werksflugzeuge für die inzwischen verlängerte Start-
und Landebahn zuzulassen, werde mehr Flugverkehr bedeuten, meinen die
Kritiker.
Der Ausbau des Flugplatzes geht indes weiter. Umstritten ist auch
eine asphaltierte Rollbahn, über die die Flugzeuge künftig zur Start-
und Rollbahn gelangen sollen.